Stellungnahme mfe zum Vernehmlassungsentwurf Umsetzung EU-Waffenrichtlinie

Zusammenfassung: 1993 stellten sich in der Volksabstimmung über 86% der Stimmenden hinter den Vorschlag, dass der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen erlassen soll. Seit Inkraftsetzung des Waffengesetzes im Jahre 1999 hat die Schweiz die Missbrauchsbekämpfung im Waffenbereich fortlaufend verbessert. Dank diesen Massnahmen konnte die Anzahl Schusswaffentote in der Schweiz in den letzten 20 Jahren von über 460 auf rund 200 jährlich mehr als halbiert werden.

Vor dem Hintergrund dieser sehr guten Erfahrungen begrüsst mfe – Haus- und Kinderärzte Schweiz im Grundsatz den vorliegenden Vernehmlassungsentwurf. Er verbessert das Waffengesetz in wichtigen Punkten.

Zusätzliche Verbesserungen sind aber dringend erforderlich200 Schusswaffentote pro Jahr, davon der grösste Teil Suizide, sind zu viel. Die Prävention von Leid und Gewalt durch Schusswaffenmissbrauch steht für die Haus- und Kinderärzte im Zentrum. Auch den Schutz von Polizei und Grenzwachtkorps gilt es zu stärken. Sie tragen die ausschliessliche Verantwortung für unsere Sicherheit in Friedenszeiten.

Eine zahlenmässig kleine, aber kommunikativ sehr aktive Waffenlobby bekämpft jegliche Verschärfung im Waffengesetz. Sie ignoriert sowohl den Erfolg der Missbrauchsbekämpfung als auch den Zusammenhang der Sicherheit in der Schweiz mit einem europäisch hohen Sicherheitsniveau im Umgang mit Feuerwaffen. Wegen der vergangenen Waffenabgaben durch die Armee zirkulieren in der Schweiz sehr viele halbautomatische Feuerwaffen – eine Quelle der Unsicherheit, die mit einem kompletten Waffenregister in den Griff bekommen werden könnte. 

Die legitimen Interessen der aktiven Sportschützen und Jäger sind im Vernehmlassungsentwurf genügend berücksichtigt. Deshalb ist es richtig und wichtig, Lücken in der Missbrauchsbekämpfung jetzt zu schliessen – zugunsten der Sicherheit und Gesundheit aller.