Medizinisches Material: Mittel- und Gegenständeliste

Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen, werden als Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Details finden sich in der Verordnung über die Krankenversicherung, ergänzt wird diese durch die Bestimmungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Dies wird periodisch überprüft. Um eine qualitativ hochstehende und kostengünstige gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, definiert das EDI die Leistungspflicht und den Umfang der Vergütung bei Mittel und Gegenständen, dies in Form einer Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL).

Mittel und Gegenstände werden vergütet, sofern diese:

  • der Produktbeschreibung einer MiGeL-Position entsprechen,
  • auf dem Schweizer Markt zugelassen sind,
  • den erforderlichen therapeutischen Zweck oder den Zweck der Überwachung der Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen erfüllen,
  • durch einen Arzt oder eine Ärztin oder durch einen Chiropraktor oder eine Chiropraktorin verordnet sind oder
  • von einer zugelassenen Abgabestelle direkt an den Versicherten oder die Versicherte abgegeben werden.

Antragsformulare für Leistungen

Grundsätzlich sind alle interessierten Personen und Organisationen berechtigt, Antrag auf Kostenübernahme für eine neue Leistung zu stellen. In der Regel erfolgt der Antrag von Seiten eines Anbieters, wie einem Hersteller, einem Spital oder einer Spitalgruppe oder einer ärztliche Fachgesellschaft. Sinnvoll ist es, mit der Tarifkommission der Fachgesellschaft vorher Kontakt aufzunehmen.

weiter zum Antragsprozedere

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)

Die EAMGK berät das EDI bei der Erstellung der Analysenliste, bei der Beurteilung und Festsetzung der Vergütung von Mitteln und Gegenständen sowie bei der Ausarbeitung der Bestimmungen, die diesen Bereich betreffen.

mehr

Tarifkommission von mfe – Haus- und Kinderärzte Schweiz

Die Tarifkommission ist das Fachgremium von mfe, das für alle Belange im Bereich Tarife zuständig ist. Die Kommission vertritt die Anliegen und Interessen der Schweizer Haus- und Kinderärzte in den gegen aussen und nimmt Stellung zu politischen und technischen Tariffragen. Bei Fragen wenden Sie sich an tarifnoSpam@hausaerzteschweiz.noSpamch