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Ich habe eine neue Adresse, was muss ich tun?
Helfen Sie mit, administrative Zusatzaufwendungen zu vermeiden, in dem Sie Adressänderungen jeweils zeitnahe an mitglieder@hausaerzteschweiz.ch melden. Herzlichen Dank!
Meine Rechnungsadresse ist falsch. Was muss ich tun?
Sollten Sie eine neue Rechnung benötigen, bitte dies mit der korrekten Adresse an mitglieder@hausaerzteschweiz.ch melden.
Ich werde pensioniert und gebe meine Berufstätigkeit auf. Muss ich bei mfe austreten?
mfe dankt Ihnen für Ihre langjährige Mitgliedschaft und Ihre bisherige Treue.
Wir laden Sie gerne ein, bei mfe auch nach Ihrer Pensionierung als ausserordentliches Mitglied verbunden zu bleiben. Der reduzierte Beitrag für pensionierte Mitglieder beträgt 100 Franken pro Jahr (statt 500 Franken für ordentliche, berufstätige Mitglieder).
Als ausserordentliches Mitglied profieren Sie weiterhin von unseren Dienstleistungen und Rabatten für Mitglieder. Zudem unterstützen Sie mit Ihrem Beitrag weiterhin nachhaltig unsere Arbeit und somit die Zukunft der Grundversorger. Ausserordentliche Mitglieder verfügen aber über kein aktives und passives Stimm- und Wahlrecht.
Danke teilen Sie uns Ihre Pensionierung per Mail an mitglieder@hausaerzteschweiz.ch mit.
Ich arbeite nur Teilzeit. Muss ich trotzdem den gesamten Mitgliederbeitrag bezahlen?
Wenn Sie Teilzeit (unter 50%) arbeiten, können Sie uns dies, mit dem Nachweis, dass Ihnen die FHM bereits einen reduzierten Beitrag gewährt, per Mail an mitglieder@hausaerzteschweiz.ch melden.
Sie erhalten von uns dann eine neue Rechnung mit dem reduzierten Mitgliedsbeitrag (225 Franken statt 450 Franken) zzgl. dem reduzierten Sonderbeitrag.
Ich arbeite im Moment krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch Teilzeit. Muss ich trotzdem den gesamten Mitgliederbeitrag bezahlen?
Sie können ebenfalls einen reduzierten Mitgliedsbeitrag (225 Franken statt 450 Franken zzgl. dem reduzierten Sonderbeitrag) beantragen. Dafür reicht eine Meldung eine E-Mail an mitglieder@hausaerzteschweiz.ch mit kurzer Begründung.
Bei unverändertem Gesundheitszustand muss die Meldung jedes Jahr aufs Neue erfolgen. Ansonsten wird automatisch der volle Beitrag in Rechnung gestellt.
Ich möchte meine Mitgliedschaft bei mfe kündigen. Was muss ich tun?
Ein Austritt aus mfe ist grundsätzlich jederzeit mit Einhaltung einer Frist von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahres möglich. (s. auch Artikel 8 der Statuten)
Wir benötigen von Ihnen aber eine kurze schriftliche Kündigung per Post oder per Mail an mitglieder@hausaerzteschweiz.ch.
Wichtig: Die Kündigung bei der regionalen Organisation muss gemäss deren Statuten erfolgen. Auf jeden Fall mit einer Mail an diese Organisation. Die Adressen finden Sie unter Mitgliederrechnung.
Was sind die aktuellen Beiträge bei mfe?
Registrierte Mitglieder «Junge Hausärztinnen und -ärzte Schweiz (JHaS)» bezahlen beim Übertritt im Jahr der Anmeldung nur den Tardoc-Sonderbeitrag.
Weitere Details finden Sie in den Statuten.
Für Fragen im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei Haus- und Kinderärzte Schweiz steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
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