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Um den wachsenden Herausforderungen in der medizinischen Grundversorgung begegnen zu können, wurde 2010 die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» eingereicht.
Im Parlament wurde ein direkter Gegenvorschlag zur medizinischen Grundversorgung entwickelt, der Bundesrat stiess die Ausarbeitung eines Masterplanes an. Im Jahr 2014 gelang so schliesslich die Verankerung der Hausarztmedizin in der Bundesverfassung.
Das Ziel der Initiative war die Förderung und langfristige Sicherstellung der Hausarztmedizin, da medizinische Grundversorgung in der Schweiz zunehmend in Schieflage geriet. Der steigende Bedarf durch die demografischen Entwicklungen, finanzielle Schlechterstellung, die schlechter werdenden Arbeitsbedingungen und der drohende Hausärztemangel verlangte bereits vor über 15 Jahren nach politischen Massnahmen.
Aus den parlamentarischen Beratungen zur Initiative und dem direkten Gegenvorschlag des Bundesrates resultierte der «Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung». Das Initiativkomitee zeigte sich nach weiteren Verhandlungen mit dem damaligen Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Alain Berset, mit dem Masterplan zufrieden und zog die Volksinitiative im September 2013 zurück.
Am 18. Mai 2014 stimmte die Schweizer Bevölkerung dem neuen Verfassungsartikel «Medizinische Grundversorgung» mit 88 % Ja-Stimmen deutlich zu. Damit wurde die medizinische Grundversorgung und somit die Hausarztmedizin in der Bundesverfassung verankert.
Die wichtigsten Forderungen der Volksinitiative waren:
Nachdem das eidgenössische Parlament den direkten Gegenentwurf des Ständerats mit grosser Mehrheit angenommen hatte und die Resultate des Masterplans vorlagen, die eine Besserstellung der Haus- und Kinderärzte ab 2014 bewirkten, hat das Initiativkomitee die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» im September 2013 zurückgezogen.
Das Initiativkomitee und mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz setzten sich gemeinsam für den neuen Verfassungsartikel ein, da dieser die Grundversorgung und somit die Hausarztmedizin in der Schweizer Verfassung integriert. Die Abstimmung über den Verfassungsartikel «Medizinische Grundversorgung» – also über den Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» – hat am 18. Mai 2014 stattgefunden. Mit einem Stimmenanteil von 88 % JA hat die Schweiz dem von Bund, Kantonen und Parlament vorgeschlagenen Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung klar zugestimmt. Sie bekannte sich somit deutlich und mit grosser Mehrheit zur Hausarztmedizin als Basis für das Schweizer Gesundheitssystem.
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung.
2 Der Bund erlässt Vorschriften über:
a. die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe;
b. die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin.
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