Von der Volksinitiative zum Masterplan

Um den wachsenden Herausforderungen in der medizinischen Grundversorgung begegnen zu können, wurde 2010 die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» eingereicht. 

Im Parlament wurde ein direkter Gegenvorschlag zur medizinischen Grundversorgung entwickelt, der Bundesrat stiess die Ausarbeitung eines Masterplanes an. Im Jahr 2014 gelang so schliesslich die Verankerung der Hausarztmedizin in der Bundesverfassung.

Das Ziel der Initiative war die Förderung und langfristige Sicherstellung der Hausarztmedizin, da medizinische Grundversorgung in der Schweiz zunehmend in Schieflage geriet. Der steigende Bedarf durch die demografischen Entwicklungen, finanzielle Schlechterstellung, die schlechter werdenden Arbeitsbedingungen und der drohende Hausärztemangel verlangte bereits vor über 15 Jahren nach politischen Massnahmen. 

Über den Masterplan

Aus den parlamentarischen Beratungen zur Initiative und dem direkten Gegenvorschlag des Bundesrates resultierte der «Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung». Das Initiativkomitee zeigte sich nach weiteren Verhandlungen mit dem damaligen Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Alain Berset, mit dem Masterplan zufrieden und zog die Volksinitiative im September 2013 zurück. 

Zum Verfassungsartikel «Medizinische Grundversorgung»

Am 18. Mai 2014 stimmte die Schweizer Bevölkerung dem neuen Verfassungsartikel «Medizinische Grundversorgung» mit 88 % Ja-Stimmen deutlich zu. Damit wurde die medizinische Grundversorgung und somit die Hausarztmedizin in der Bundesverfassung verankert.

Forderungen der Initiative

Die wichtigsten Forderungen der Volksinitiative waren:

  • Qualitativ hochstehende Aus- und Weiterbildung
  • Erleichterte Berufsausübung
  • Zweckmässige Praxis-Infrastruktur
  • Hausarztfreundliches Tarifsystem