mfe unterstützt den Grundsatz der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS). Die Reform bietet die Chance, bestehende Fehlanreize zwischen ambulantem und stationärem Bereich zu beseitigen und das Prinzip «ambulant vor stationär» konsequent umzusetzen. Sie kann und soll dazu beitragen, die wohnortnahe Versorgung zu stärken und die Kontinuität der Behandlung zu verbessern.
Gleichzeitig sieht mfe verschiedene Aspekte der Umsetzung kritisch. EFAS darf weder zu einer zusätzlichen administrativen Belastung der Arztpraxen führen noch Gesundheitsdaten primär für Kontroll- oder Rationierungszwecke nutzen. Neue Anforderungen müssen verhältnismässig sein und den Realitäten von Haus- und Kinderarztpraxen Rechnung tragen.
mfe lehnt zudem die Ausweitung der Zulassungsbeschränkungen auf weitere ambulante Leistungserbringer ab. Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels würde eine solche Massnahme den Zugang zur Versorgung zusätzlich erschweren, ohne einen nachgewiesenen Beitrag zur Kostendämpfung zu leisten.
Schliesslich darf EFAS nicht dazu führen, dass der spitalambulante Bereich zulasten der wohnortnahen Arztpraxen ausgebaut wird. Die neuen Finanzierungsmechanismen müssen in erster Linie die Haus- und Kinderarztmedizin stärken, die den wichtigsten Zugang zum Gesundheitssystem und eine der effizientesten Versorgungsformen darstellt.
In seiner Stellungnahme fordert mfe deshalb eine pragmatische Umsetzung von EFAS, welche den Tarifpartnern ausreichend Handlungsspielraum belässt, den administrativen Aufwand begrenzt und die medizinische Grundversorgung nachhaltig stärkt.
Stellungnahme
Die Stellungnahme ist nur auf Französisch verfügbar.
